SOMMARFISKE • VINTERFISKE • FÖRETAGSFISKE
Put & Takefiske som det ska vara Stora fina fiskar
Lättåtkomligt och fina fiskeplatser
Fischerregeln für Hubo-Långsjön
Alle Personen die angeln im Långsjön, sind verpflichtet die Regeln zu lesen.
Fischerlizenz
Die Lizenz muss unterschrieben sein,man anerkennt damit die Fischerregeln.
Die Lizenz ist persönlich, die Identität muss mit Ausweis bestätigt werden können,
und gilt für 1 Rute und max. 3 (drei) Fische per Lizenz. Will man mehrere Ruten anwenden
oder mehrere Fische fangen, so muss man mehrere Lizenzen lösen. Max. 3 Lizenzen per Person und 12-Stunden-Zeitraum vom Angelbeginn.
Kinder bis 12 Jahre angeln bei der Lizenz der Aufsichtsperson mit mit 1 stange pro kind.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sie selber angeln, werfen selber aus und holen selber ein, eventuelle Fänge werden der Lizenz der Aufsichtsperson angerechnet. Sollten wir Personen antreffen wo es offenbar ist, dass das/die Kind/er nicht mit der Ausrüstung die die Aufsichtsperson angibt, angeln können, wird eine Kontrollabgabe der Aufsichtsperson in der Höhe von 2000kr per Rute wegen angeln mit zu vielen Ruten ausgeschrieben.
Ab dem 14.Mai 2017 gilt, dass man maximal 3 Fischerlizenzen per 12 Stunden gerechnet vom Angelbeginn lösen darf. Wenn eine Person mehr als 3 Lizenzen löst, werden diese als ungültig gewertet und die Person riskiert eine Kontrollabgabe wegen zu vieler Ruten.
12 Stunden-Fischerlizenz
12 Stundenkarte ist persönlich und muss mit Datum & Uhrzeit des Angelbeginns, Vor und Zuname,Ort und Telefonnummer ausgefüllt sein. DieLizenzgilt 12 Stunden.
Ab dem 15. August 2016 erheben wir eine Kontrollabgabe in der Höhe von 200kr wegen nicht korrektem ausfüllen der Lizenz. Diese Abgabe erhöht sich ab01.01.2017auf 1000kr
Vorverkaufsheft,privatePersonen. 10 Stücke von 12 Stunden Fanglizenzen
Diese sind persönlich, dürfen nicht anderen überlassen werden, werden gleich ausgefüllt wie obenangegeben. Siehe Homepage für mehr Information.
Vorverkaufsheft Firmen. 25 Stücke von 12 Stunden Fanglizenzen
Dieses ist für Firmen, Vereine und Gruppen, zum verteilen unter den Angestellten usw. Siehe Homepage für mehr Information.
Angeln in der Gemeinschaft mit Rücksicht aufeinander
§25“ Das Angeln geschieht in der Gemeinschaft aber man hat das Recht den freien Raum von 5 Meter links und rechts der Rute zu fordern. Der zuerst beim Platz ist hat das Recht auf den Platz. Wenn mehrere Personen im gleichen Abschnitt angeln, gilt dass der Auswurf gerade aus vom Angelplatz zu geschehen hat. Reservierungen von Angelplätzen ist nicht erlaubt. Der zuerst am Platz ist, hat das Recht auf den Platz. Wenn eine Person mehrere Tageslizenzen gelöst hat, MÜSSEN SEINE RUTEN AM GLEICHEN ANGELPLATZVERWENDET WERDEN. Eine Person kann also nicht 2 Lizenzen lösen und 2 Stege reservieren.
Die Windschutzunterstände gehören allen die eine Lizenz gelöst haben.
Diese Unterstände sind gemeinschaftlich und man arrangiert sich in denen, kein Alleinrecht, selbst wenn man zuerst dort war. Wir bitten Gruppen / Personen die keine Lizenzen gelöst haben zu respektieren, dass die Unterstände für Jene sind, die Angellizenzen haben oder deren Begleitung.
Ausnahme für diese Regel ist die „Karl Hedin-kojan“ (diesen Unterstand kann man abonnieren, im Kalender der Homepage kann man ersehen wann er gebucht ist).
Zurücksetzen von Edelfischen.
Wenn jemand einen Edelfisch zurücksetzen will, so wird dieser NICHT von der 3er-Fischquote abgerechnet. Also – 1 Lizenz – 1 Rute – 3 Fische und alle (Regenbogenforellen, Forellen, Saibling) die man fängt, werden gerechnet.
Anfüttern nicht erlaubt
Dies unter anderem um eine extra Düngung und Sauerstoffverbrauch des Sees zu verhindern.
Schwimmring und Boot usw. sind nicht erlaubt.
Folgend ist nur das Angeln von Land und mit Watstiefel/Hosen stehend am Boden erlaubt.
Kontrollabgabenbeim Verstoß der Regeln.
Anfüttern, 1000krund verbrauchte Lizenz
Verschmutzung, Kontrollabgabe/Putzgebühr SEK 1000.--, alternativ Anzeige bei der Polizei
Nicht korrekt, nichtausgefüllt oder schlampig ausgefüllte wesentliche Punkte in der Fischerlizenz=Ab 15.8.2016 200kr, ab 1.1.2017 erhöht auf 1000kr.
Nicht bezahlte Abgabe (vergessen zu bezahlen, aber ausgefüllte Lizenz) Kartengebühr + 1000kr alternativ verbotenes Fischen.
Angeln nach dem Fangen der maximalen Anzahl von Fischen 2000kr und 2000kr per Fisch.
Angeln mit zu vielen Ruten2000kr per extra Rute.
Angeln von einem gestatteten Platz 1000kr (alles außer Fliegenfischen auf „Laxön“ z.B.)
Angeln vom Boot, Schwimmring, Kanu oder andere Art 4400kr
Schaden mindestens 1.000 kr und mögliche Schäden.
Verbotenes Angeln/fischen (raubfischen)
Konfiszierung der gesamten angewandten Angelausrüstung, Anzeige bei der Polizei und
Schadensersatzklage.
Vandalismus und nicht weiter benannter Unfug.
Abgelaufene Lizenz, Schadensersatz, Schwarzgelistet und bei Bedarf Anklage.
Wir vorbehalten uns das Recht auf Einziehung/Ablauf der Fischerlizenz und das Verbot zum Angeln/Fischen im See von Personen die nicht unseren Regeln folgen, andere Angler sehr stören oder sich auf eine andere Art daneben benehmen.
Beispiele:
Das spielen von zu lauter Musik,
schreien, streiten und diskutieren über den See hinweg,
im Auto sitzen oder schlafen während man angelt,
das parken des Autos auf dem Weg,
anderen Angler drohen,
aufstellen von Wohnwagen/Wohnmobilen auf anderen als ausgewiesenen Stellen,
schlafen im Auto, Zelt, Unterstand (ok wenn man sich ein wenig ausruht im Unterstand, aber ohne Decken, Polster usw.) will man schlafen so IST/SIND die Angelrute/n nicht im Einsatz.
Beachte, dies sind Beispiele, wir sind die, die entscheiden ob eine Lizenz verwirkt ist.
Personen die laufend Regeln brechen werden vom fischen/angeln ausgeschlossen.
Diese Regeln gelten für Alle !
Wenn Sie etwas sehen, wo Sie annehmen, dies ist nicht richtig, so seien Sie so nett und rufen Sie an bzw. teilen Sie uns dies der Leitung des Vereines mit. Denken Sie daran, dass Sie als ehrlicherAngler/Fischer an den Regelbrüchen und dem schlechten Verhalten Weniger leiden.
Petri Heil
Vereinsleitung Hubo-Långsjön
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